Resolution 2008
Die Resolution von Rom
angenommen auf der Generalversammlung des 58. Internationalen Kongresses der AWR in Rom, Italien, zum Thema
„Der Beitrag von Flüchtlingen und Zuwanderern für den Bau einer Kulturgemeinschaft Europa und Mittelmeerraum“

1.
Die AWR hat sich auf verschiedenen Kongressen mit Fragen des Beitrags von Vertriebenen, Flüchtlingen und Immigranten zum Aufbau der einzelnen Aufnahmestaaten näher befasst..
2.
Auf dem 58. Kongress fand eine Auseinandersetzung mit der Frage des Beitrages von Flüchtlingen und Immigranten für den Bau einer Kulturgemeinschaft Europa und der Mittelmeerregion statt, also nicht mehr nur mit der Bedeutung dieser Personengruppen für die einzelnen Aufnahmestaaten.
3.
Grundlage für den Bau einer Kulturgemeinschaft Europa und der Mittelmeerregion sind die europäischen Werte und Wertvorstellungen wie Freiheit, Gleichheit, Akzeptanz von Pluralität und Toleranz. Daneben zählen zu den kulturellen Werten Europas die Menschenwürde sowie die Solidarität. Grundvoraussetzung für den Bau einer Kulturgemeinschaft ist die Anerkennung gemeinsamer menschlicher Werte.
4.
Die AWR weist auf den Vertrag von Lissabon hin, welche die Aufgabe der Europäischen Union unterstreicht, einen Beitrag unter anderem zu globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern zu freiem und gerechtem Handeln zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte zu leisten. Damit knüpft der Vertrag von Lissabon an Art. 151 EGV an, der vorsieht, dass die Gemeinschaft bei ihrer Tätigkeit die Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen Rechnung tragen soll.
5.
Zustimmend nimmt die AWR die 2005 erstmalig beschlossene multilaterale Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt zur Kenntnis, welche unter Beteiligung von 148 Staaten abgeschlossen wurde.. 60 Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft haben diese inzwischen ratifiziert.
6.
Die AWR nimmt zur Kenntnis, dass die transnationale Migration dazu führt, dass der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung ansteigt und dass europäische Staaten zu Einwanderungsgesellschaften geworden sind.. Damit finden sich auch andere Wertvorstellungen im Bereich des Glaubens, der Kunst, der Moral, der Gesetze und Bräuche wieder. Es geht darum, Lösungsansätze zu finden für die Begegnung dieser kulturellen Werte. Ein interkultureller Dialog auf der Basis der Europaeischen Menschenrechtskonvention kann nur der Beginn sein.
7.
Die ARW weist auf die besondere Stellung des Mittelmeerraumes als Brücke und Grenze des Wanderungsgeschehens hin. Sie begrüßt daher die Gründung einer Mittelmeerunion im Juli 2008 zwischen den Nachbarstaaten in Nordafrika und Nahost und der EU.
8.
Durch zahlreiche Kongressbeiträge sieht sich die AWR in ihren internationalen und nationalen Lösungsansätzen bestätigt und ermutigt, auf diesem Gebiet weiter zu forschen und zu arbeiten - unter steter Beachtung der Menschenrechte.

Der Kongress fand in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Pius V in Rom statt.
Rom, den 27. September 2008