Resolution 2007 von Vilnius
Die Resolution von Vilnius
angenommen auf der Generalversammlung des 57. Internationalen Kongresses der AWR in Vilnius, Litauen,
zum Thema
„Migration, Asyl und Minderheiten. Europäische und nationale Perspektiven im ‹neuen› Europa“
1.
Die EU-Erweiterung hat mit der Mitgliedschaft von Rumänien und Bulgarien ein
vorläufiges Ende gefunden. Deshalb beschäftigte sich die AWR auf ihrem 57. Internationalen
Kongress mit den Auswirkungen der Erweiterung auf das Asyl- und Flüchtlingsrecht,
die Migration und die Minderheiten.
2.
Neben Fragen des internationalen Flüchtlingsschutzes wurde die europäische Vereinheitlichung
des Flüchtlingsrechts diskutiert und es wurden globale Ansätze angemahnt.
Die Vorträge zeigten Möglichkeiten der Umsetzung der europäischen Richtlinien
in die nationalen Rechtsordnungen auf. Diese wurden kontrovers diskutiert.
3.
Dabei wurden Fragen der Vereinheitlichung durch Richtlinien des Sekundärrechts
erörtert, die zwar hinsichtlich des zu erreichenden Zieles verbindlich sind, aber die
Wahl von Form und Mitteln den nationalen Rechtsordnungen überlässt.
4.
Beachtung fand die vom EU Innen- und Justizkommissar Kommissionsvizepräsident
Franco Frattini im September 2007 in Lissabon vorgeschlagene „blue card“ zur
Deckung des hochqualifizierten Arbeitskräftebedarfes in der EU.
5.
In diesem Kontext wurde der Arbeitsmarkt der Baltischen Staaten beleuchtet unter
Einbeziehung sozialethischer Aspekte des Zuwanderungs- und Asylrechts.
Gegenstand des Kongresses waren auch die europäischen Regelungen des Minderheitenschutzes
und der Umgang mit „neuen“ Minderheiten.
6.
Durch zahlreiche Kongressbeiträge sieht sich die AWR in ihren internationalen
und nationalen Lösungsansätzen bestätigt und ermuntert, auf diesem Gebiet weiter zu
forschen und zu arbeiten – unter steter Beachtung der Menschenrechte.
Der Kongress fand in Zusammenarbeit mit der Mykolas Romeris Universität in
Vilnius statt.
Vilnius, den 22. September 2007
angenommen auf der Generalversammlung des 57. Internationalen Kongresses der AWR in Vilnius, Litauen,
zum Thema
„Migration, Asyl und Minderheiten. Europäische und nationale Perspektiven im ‹neuen› Europa“
1.
Die EU-Erweiterung hat mit der Mitgliedschaft von Rumänien und Bulgarien ein
vorläufiges Ende gefunden. Deshalb beschäftigte sich die AWR auf ihrem 57. Internationalen
Kongress mit den Auswirkungen der Erweiterung auf das Asyl- und Flüchtlingsrecht,
die Migration und die Minderheiten.
2.
Neben Fragen des internationalen Flüchtlingsschutzes wurde die europäische Vereinheitlichung
des Flüchtlingsrechts diskutiert und es wurden globale Ansätze angemahnt.
Die Vorträge zeigten Möglichkeiten der Umsetzung der europäischen Richtlinien
in die nationalen Rechtsordnungen auf. Diese wurden kontrovers diskutiert.
3.
Dabei wurden Fragen der Vereinheitlichung durch Richtlinien des Sekundärrechts
erörtert, die zwar hinsichtlich des zu erreichenden Zieles verbindlich sind, aber die
Wahl von Form und Mitteln den nationalen Rechtsordnungen überlässt.
4.
Beachtung fand die vom EU Innen- und Justizkommissar Kommissionsvizepräsident
Franco Frattini im September 2007 in Lissabon vorgeschlagene „blue card“ zur
Deckung des hochqualifizierten Arbeitskräftebedarfes in der EU.
5.
In diesem Kontext wurde der Arbeitsmarkt der Baltischen Staaten beleuchtet unter
Einbeziehung sozialethischer Aspekte des Zuwanderungs- und Asylrechts.
Gegenstand des Kongresses waren auch die europäischen Regelungen des Minderheitenschutzes
und der Umgang mit „neuen“ Minderheiten.
6.
Durch zahlreiche Kongressbeiträge sieht sich die AWR in ihren internationalen
und nationalen Lösungsansätzen bestätigt und ermuntert, auf diesem Gebiet weiter zu
forschen und zu arbeiten – unter steter Beachtung der Menschenrechte.
Der Kongress fand in Zusammenarbeit mit der Mykolas Romeris Universität in
Vilnius statt.
Vilnius, den 22. September 2007