Gerichtsentscheidungen

Europäische Entwicklungen im Flüchtlingsrecht

Januar bis Juli 2023

Inhalt 

A. EGMR – Rechtsprechung
I. Urteile:

1. 17.01.2023 – 84523/17 – Daraibou ./. Kroatien: Art. 2 verletzt, weil das Leben
inhaftierter Migranten nicht geschützt und ein Brand in der Haftanstalt nicht ordnungs­gemäß untersucht wurde

2. 02.02.2023 – 59435/17 – Alhowais ./. Ungarn: Art. 2 und 3 verletzt bei Abschiebung
der Ast. nach Serbien, die zum Tod eines von ihnen führte

3. 26.01.2023 – 60990/14 – B.Y. ./. Griechenland: Art. 3 verletzt wegen unwirksamer
Untersuchung der Abschiebung eines Asylbewerbers in die Türkei

4. 30.03.2023 – 21329/18 – J.A. u. a. ./. Italien: Art. 3, 5 und Art. 4 Protokoll Nr. 4
verletzt wegen Inhaftierung tunesischer Staatsangehöriger im Hotspot Lampedusa
und kollektiver Ausweisung

5. 04.04.2023 – 55363/19 – A.D. ./. Griechenland: Art. 3 verletzt wegen schlechter
Lebensbedingungen einer Schwangeren im Hotspot Samos

6. 13.06.2023 – 4892/18 und 4920/18 – H.A. u. a. ./. Griechenland: Art. 3 und 13
verletzt wegen der Lebensbedingungen im „Hotspot“ Moria

7. 04.05.2023 – 7534/20 –A.M. u. a. ./. Frankreich: Art. 3 und 5 verletzt wegen
Inhaftierung einer Mutter und ihrer drei Kinder

8. 04.05.2023 – 4289/21 – A.C. und M.C. ./. Frankreich: Art. 3 und 5 verletzt wegen
Inhaftierung einer Mutter und ihres Babys vor der Abschiebung

9. 17.01.2023 – 26879/17 – Minasian u. a. ./. Republik Moldau: Art. 5. Abs.4 verletzt
wegen Inhaftierung von Kindern mit ihrer Mutter ohne dass die Kinder verfahrens-
beteiligt sind

10. 09.02.2023 – 11247/18 – R.M. u. a. ./. Polen: Art. 5 verletzt wegen Inhaftierung
von Kindern

11. 23.02.2023 – 21325/16 – Dshijri und 04.04.2023 – 26250/15 und 26819/15 – H.N.
und M.M. ./. Ungarn: Art. 5 Abs. 1 verletzt wegen Inhaftierung während des Asyl-
verfahrens trotz rechtmäßigen Aufenthaltes

12. 30.05. – 8757/20 – Azzaqui ./. Niederlande: Art. 8 verletzt, weil vor Entzug der
Aufenthaltserlaubnis die psychische Erkrankung nicht ausreichend berücksichtigt
wurde

13. 22.06.2023 – 1103/16 – X.X. ./. Polen: Art. 1 Protokoll Nr. 7 verletzt wegen
Abschiebung eines belarussischen Staatsangehörigen, der angeblich eine Gefahr
für die nationale Sicherheit darstellt

14. 04.07.2023 – 13258/18, 15500/18, 57303/18 und 9078/20 – B.F. u. a. ./. Schweiz:
Art. 8, verletzt, wenn Familienzusammenführung verweigert wird, weil Flüchtlinge
auf Sozialhilfe angewiesen sind

II. Anhängige („kommunizierte“) Verfahren mit Bezug zum Flüchtlingsschutz

1. 17.04.2023 – 35090/22 und 38444/22: Verletzt Zwangsabschiebung von
Griechenland in die Türkei Art. 2, 3, 5, 13 und 35?

2. 17.04.2023 –10063/22 und 11762/22: Zur Vereinbarkeit einer Ausweisung der Bf.
durch Griechenland in die Türkei mit Art. 2, 3, 5 und 13?

3. 05.06.2023 – Nr. 55558/22: Zur Vereinbarkeit der Behandlung inhaftierter syrischer
Antragsteller auf internationalen Schutz durch Polen mit Art. 3 und 8?

4. 05.06.2023 – 27915/22: Vereinbarkeit der Behandlung eines irakischen Asylbewerbers
durch Litauen mit Art. 3, 5 und 13?

5. 12.06.2023 – 25203/22: Vereinbarkeit der Aberkennung der französischen Staatsange-
hörigkeit eines Algeriers durch Frankreich und der anschließenden Ausweisungsver-
fügung mit Art. 8 EMRK

6. 12. und 19.06.2023 Nr. 12752/22, 15182/22 und 40833/22: Vereinbarkeit der Rück-
führung, der Lebensbedingungen an der polnisch-weißrussischen Grenze und
verfügbarer Rechtsmittel mit der EMRK

B.           EuGH – Rechtsprechung

1. 12.01.2023 – C-280/21 – P.I. ./. Litauen: Der Begriff „politische Meinung“ ist weit
auszulegen; er schließt eine Situation ein, in der die Handlung zur Verteidigung der
Interessen des Ast. als Widerstand gegen eine (private) Gruppe wahrgenommen wird,
die den Staat durch Korruption beeinflusst

2. 12.01.2023 – C-323/21, C-324/21, C-325/21 – B, F und K. ./. Niederlande:
Zur Überstellungsfrist bei Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-III-VO

3. 15.02.2023 – C-484/22, G.S. ./. Deutschland: Schutz des Kindeswohls und des Rechts
auf Familienleben im Rückführungsverfahren eines Mdj.

4. 16.02.2023 – C-745/21 – Niederlande: Nationales Recht kann einen MS verpflichten,
einen Asylantrag nach Ermessen zu prüfen, wenn das dem Kindeswohl entspricht

5. 30.04.2023 – C-338/21 – S.S. u. a. ./. Niederlande: Zum Verhältnis von Dublin-
Verfahren und AufenthaltsRL für Opfer von Menschenhandel

6. 30.03.2023 – C556/21 – E. N., S. S. und J. Y. ./. Niederlande: Dublin-VO gestattet
einstweilige Maßnahmen, die von Behörden erst in zweiter Instanz beantragt werden

7. 18.04.2023 – C- 1/23 – Afrin: EU-Recht steht Normen entgegen, die ausnahmslos
vorschreiben, dass Familienzusammenführung persönlich bei zuständiger
diplomatischer Vertretung zu beantragen ist

8. 26.04.2023 – C-629/22. – A.L. ./. Schweden: Art. 6 Abs. 2 RückführungsRL verpflichtet
MS,einem irregulär aufhältigen Drittstaatsangehörigen, der ein Aufenthaltsrecht in
einem anderen MS hat, zu gestatten, dorthin auszureisen, bevor eine Rückführungsent­scheidung getroffen wird

9. 27.04.2023 – C-528/21 – MD. ./. Ungarn: AEUV und RückführungsRL stehen dem
Erlass eines Einreiseverbots für einen Drittstaatsangehörigen, der Familienange-
höriger von EU-Bürgern ist, entgegen, wenn individuelle Umstände („Abhängigkeits-
verhältnis“) unberücksichtigt bleiben

10. 22.06.2023 –C-823/21 – EU–Kommission ./. Ungarn: ungarisches Botschaftsverfahren
behindert unangemessen die Möglichkeit, Asyl zu beantragen

11. 06.07.2023 –C-8/22(Belgien); C-663/21(Österreich); C-402/22(Niederlande):
Präzisierung der Anforderungen an Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigen-
schaft bei strafrechtlich verurteilten Drittstaatsangehörigen

12. C-608/22 (noch anhängiges Verfahren) – A.H. ./. Österreich: Stellt die Häufung von
Maßnahmen der Taliban gegen afghanische Frauen eine Verfolgungshandlung dar?
Wenn ja, ist eine Individualisierung noch erforderlich?

 

C. Politische Entwicklungen im Flüchtlingsrecht
I. Aktivitäten der EU-Institutionen für ein „integriertes europäisches Grenz-
management“ und zur „Reform“ des GEAS

1. Die Position der EU-Kommission für den „Trilog“

2. Beschlüsse der EU-InnenministerInnen vom 08.J uni 2023

3. Der EU-Gipfel in Brüssel – 29./30. Juni 2023

4. Der Preis der Kooperation

 

II. Zur Lage an den EU-Außengrenzen – Januar bis Juni 2023

1. „zentrale Mittelmeerroute“

a) Italien

b) Route Tunesien – Italien und Situation in Tunesien

c) Route Libyen – Italien

2. Malta

3. Atlantikroute und Spanien

4. Griechenland

5. Außengrenzen im Osten der EU

a) Litauen

b) Polen

 

III. Großbritannien: Neues zum „Ruanda-Deal“
 
Schlussbemerkung
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